AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen RESIDENZ DRUCK Ltd.

Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für den Lieferanten nur dann bindend, wenn der Lieferant sie schriftlich anerkannt hat. Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für die Prüfung und Kenntnisnahme unserer AGB ist der Auftraggeber allein verantwortlich.

1. Preisangebot

  1. Die Preisangebote werden in Euro abgegeben. Sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch den Lieferanten. Die Verbindlichkeit abgegebener Angebote beträgt 3 Wochen. Angebote des Online-Shops sind freibleibend und unverbindlich, bis der Lieferant sie schriftlich bestätigt oder ihnen durch Zusendung der Ware nachkommt.
  2. Preisangebote und auftragsvorbereitende Beratungen, insbesondere Text- und Anzeigenkonzepte werden im Einzelfall nach Zeitaufwand abgerechnet. Sie sind nicht von der späteren Auftragserteilung abhängig und werden sofort fällig. Zugesandte E-Mail- bzw. Fax-Entwürfe, Skizzen, Layouts, Probedrucke und Warenmuster werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
  3. Es gelten die Preislisten im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt sind. Die Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich als Nettopreise gekennzeichnet, ab Betriebssitz des Lieferanten einschließlich Mehrwertsteuer (derzeit 7 % und 19 %), ohne Verpackung und Versand.
  4. Die Kosten für Verpackung und Gewicht, im Einzelfall unter Nutzung besonderer Versendungsformen, werden dem inländischen Kunden zu Pauschalpreisen in Rechnung gestellt. Bei Versendungen ins Ausland werden die Versandkosten in Höhe der entstehenden Kosten abgerechnet.

2. Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnung wird unter dem Tage des Abgangs der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab. Das Rechnungdatum entspricht dem Leistungsmonat.
  2. Liegt bei Fertigstellung oder nach Eintreten der Abnahmeverpflichtung keine Versandverfügung des Auftraggebers vor oder wird die Ware bei dem Lieferanten eingelagert, so wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgefertigt.
  3. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto bis zu 2 % gewährt. Beträge für Einzelaufträge und Abrufe bis zu 50,– Euro sind bei Lieferung in bar zahlbar, ansonsten erfolgt Rechnungsstellung gegen Kostenaufwand. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden.
  4. Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten. Ein Skontoabzug auf Teil- oder Zwischenrechnungen wird nur gewährt, wenn Barzahlung innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist erfolgt.
  5. Bei Bereitstellung größerer Papier- und Kartonmengen oder besonderer Materialien durch den Lieferanten ist dieser berechtigt, hierfür sofortige Zahlung zu verlangen. Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei dem Lieferanten eingeht, als Zahlungseingang.
  6. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht dem Lieferanten das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Desgleichen hat der Lieferant das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.
  7. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.

3. Online-Shop

  1. Die Residenz Druck Ltd. betreibt zu gewerblichen Zwecken unter der Domain www.resdruck.de eine Homepage. Sie bietet Kunden auf diesen Websites Produkte, hauptsächlich Drucksachen, zum Kauf über das Internet an.
  2. Rückgaberecht: Der Kunde kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt mit dem Tag des Erhalts der Ware, nur bei nicht paketversandfähiger Ware kann der Kunde die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären.Das Rückgaberecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
  3. Widerrufsrecht: Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, muss er insoweit Wertersatz leisten. Bereits in Betrieb genommene Waren wie Flyer oder Plakate werden nicht zurückgenommen.

    Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

4. Club / Newsletter

  1. Haftung
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  2. Urheberrecht
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  3. Datenschutz
    Personenbezogene Daten werden nur mit Ihrem Wissen und Ihrer Einwilligung erhoben. Auf Antrag erhalten Sie unentgeltlich Auskunft zu den über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten.
  4. Schutzrechtsverletzung
    Wenn Sie glauben, dass von dieser Webseite eines Ihrer Schutzrechte verletzt wird, dann teilen Sie uns das bitte per Mail mit, damit wir das umgehend beheben können.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel Eigentum des Lieferanten. Sie darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel ohne Zustimmung des Lieferanten weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf den Lieferanten übergeht. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Lieferanten abgetreten, welcher diese Abtretung hierdurch abnimmt.

6. Lieferungen / Lieferzeit

  1. Lieferungen gelten ab Lieferwerk, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernimmt der Lieferant keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von dem Lieferanten nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
  2. Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie endet mit dem Tag, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster, Klischees usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme bzw. Korrekturwünsche. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen.
  3. Für Überschreitung der Lieferzeit ist der Lieferant nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat, verursacht wird. Das Einhalten der Lieferfrist ist abhängig von der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung eines Vorlieferanten ab und scheitert diese aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadenersatz aus diesem Grund dann nicht zu.
  4. Betriebsstörungen sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von dem die Herstellung und der Transport abhängig sind – verursacht durch alle Fälle von höherer Gewalt, Arbeitskampf, Streik, Kraftmangel oder Versagen der Verkehrsmittel – befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder den Lieferanten für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

7. Lieferungsverzug

Bei Lieferungsverzug des Lieferanten ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.

8. Abnahmeverzug

Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen dem Lieferanten die Rechte aus § 326 BGB zu. Statt dessen steht dem Lieferanten aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadenersatz zu verlangen.

Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die der Lieferant nicht zu verantworten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist der Lieferant berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

9. Beanstandungen

  1. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Der Lieferant hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen den Lieferanten geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von drei Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Lieferanten eintrifft.
  3. Abweichungen in der Beschaffenheit des vom Lieferanten beschafften Papiers, Kartons und sonstigen Materials könne nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen des Pappenindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen.
  4. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Papiere, Farben und Bronzen sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haftet der Lieferant nur insoweit, als die Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.
  5. Soweit bestimmte Sonderarbeiten, wie z. B. Spezialeinbände aus Kunststoff, besondere Heftungen, auch Spiralheftungen, Zellophanieren, Lackieren, Gummieren, Imprägnieren usw, durch eine dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Lieferungsbedingungen der einschlägigen Branche, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen.
  6. Digitaler Offsetdruck und Digitaldruck setzen Farben aus Cyan, Magenta, Gelb und schwarz (CMYK) zusammen. Die Farbtreue zu einer eingereichten Kundenvorlage kann auch mit farbkalibrierten Anlagen nicht garantiert werden. Farbabweichungen berechtigen daher nicht zur Reklamation. Vom Kunden in RGB erstellte Vorlagen und Dateien sind vor Drucklegung in CMYK umzuwandeln. Alle Kosten für einen farbechten Andruckbogen (Proof) sind vom Auftraggeber zu bezahlen.

10. Datenschutz / Kommunikation

  1. Vom Auftraggeber beschafftes Material, gleichviel welcher Art, ist dem Lieferanten frei Haus zu liefern. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (e-mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen an, auch in einvernehmlichem Ausschluss von Anonymisierung und Verschlüsselung der überspielten Dateien und Texte.
  2. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr auf die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei größeren Posten sind die mit der Zählung oder gewichtmäßigen Prüfung verbundenen Kosten sowie die Lagerspesen zu erstatten. Bei zur Verfügungstellung des Papier und Kartons durch den Auftraggeber bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtungen und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen Eigentum des Lieferanten.
  3. Soweit der Auftraggeber dem Lieferanten Druckvorlagen aller Art, insbesondere Dateien, Aufsichtvorlagen, Filme und Matern, zur Verfügung stellt, werden die zur Herstellung der Druckstücke notwendigen Arbeiten berechnet.
  4. Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) von Residenz Druck Ltd. gespeichert und verarbeitet. Persönliche Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung erfragt, es sei denn der Kunde wünscht zusätzliche Service-Dienstleistungen.
  5. Der Kunde kann jederzeit die Löschung seiner Daten erwirken. Er hat ferner das Recht, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten Daten zu erlangen.
  6. Alle persönlichen Daten des Kunden werden vertraulich behandelt, insbesondere nicht zum Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung weitergegeben.
  7. Der Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Daten ausführlich unterrichtet worden.

11. Urheberrecht

  1. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
  2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Gestalter übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Gestalter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
  3. Für fremde Dateien, Datenträger, Satzvorlagen, Manuskripte, Filme, Matern und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen 4 Wochen nicht abgefordert sind, übernimmt der Lieferant keine Haftung.
  4. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt vorbehaltlich ausdrücklich anderwärtiger Regelungen beim Lieferanten.
    Der Lieferant ist nicht verpflichtet, Umdrucke von Lithografien und Kopien von Kopiervorlagen an den Besteller zu liefern.
  5. Entwürfe, Dateien, Druckplatten, Lithografien, Kopiervorlagen und eigene Filme bleiben Eigentum des Lieferanten, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden.
  6. Der Auftraggeber erhält das einfache Nutzungsrecht, alle weiteren Verwendungen müssen mit dem Urheber abgestimmt sein und gegebenenfalls neu abgerechnet werden. Nachdruck oder Vervielfältigung – gleichgültig in welchem Verfahren – ist ohne Zustimmung des Lieferanten nicht zulässig.

12. Korrekturen

Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von dem Lieferanten infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes, nichtverschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der “Duden”, letzte Ausgabe, verbindlich.

13. Druckfreigabe

  1. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und dem Lieferanten druckreif erklärt zurückzugeben. Der Lieferant haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten ist der Lieferant nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.
  2. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Gestalters. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers.
  3. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.

14. Mehr- oder Minderlieferung

Im Allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 5 % anzuerkennen (Farbdrucke 10 %).

15. Firmentext und Logo

Der Lieferant behält sich das Recht vor, seinen Firmentext und/oder sein Firmenzeichen (Logo) nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Bückeburg.

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